Zakoni Bosne i HercegovineEntlassung aus der Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina

08.04.2021

Der Artikel stammt aus dem Link: https://advokat-prnjavorac.com/rechtsanwalt/Ausbürgerung–Entlassung-aus-der-Bosnien-und-Herzegowina-Staatsangehörigkeit.html

Über den Autor des Artikels: Die deutsche, amerikanische, spanische, italienische, britische, österreichische, russische Botschaft sowie die anderen in Bosnien und Herzegowina errichteten Botschaften empfehlen seit Jahrzehnten die Anwaltskanzlei Prnjavorac aufgrund ihres hervorragenden internationalen Rufs und ihres Feedbacks bei Ausländern sowohl ihren Bürgern als auch ihren Körperschaften zur Inanspruchnahme anwaltlichen Beistandes in Bosnien und Herzegowina.

Das Rechtsanwalt Büro Prnjavorac führt das komplette Verfahren der Entlassung aus der Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina bei dem Ministerium für zivile Angelegenheiten, Abteilung für Staatsangehörigkeit und Reisedokumente, durch – ohne dass die Anwesenheit des Klienten in Bosnien und Herzegowina erforderlich ist. Ebenfalls erwirkt das Büro die gesamte erforderliche Dokumentation bei den zuständigen Körperschaften von Bosnien und Herzegowina, ohne dass die Anwesenheit des Klienten in Bosnien und Herzegowina erforderlich ist. Für die Prozedur der Entlassung aus der Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina ist weder ein gültiges Reisedokument von Bosnien und Herzegowina noch ein gültiger Personalausweis von Bosnien und Herzegowina erforderlich. Die Prozedur des Verzichts auf die Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina führen wir in ausgesprochen kurzer Zeit durch.

Die Anwaltskanzlei Prnjavorac verfügt über 30 Jahre Jahre Erfahrung in den mit der Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina verbundenen Angelegenheiten, und besonders im Bereich der Prozedur der Entlassung aus der Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina, dem Prozedere des Erwerbs der Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina, sowie in anderen Fachangelegenheiten, die sich auf die Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina beziehen. Außer dem Angeführten vertreten wir Klienten in Bosnien und Herzegowina vor Gericht, sofern ihnen die Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina entzogen wurde.

Das Verfahren zur Entlassung aus der Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina

Die Person, die auf die Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina verzichtet, macht eine Aussage über die Ausbürgerung – persönlich oder durch einen Bevollmächtigten – auf einem vorbereiteten Formular beim Ministerium für zivile Angelegenheiten Bosnien und Herzegowinas in Sarajevo. Mithilfe eines Anwalts kann die Prozedur der Ausbürgerung aus Bosnien und Herzegowina auch ohne eine Anreise nach Bosnien und Herzegowina durchgeführt werden.

Der Aussage über die Ausbürgerung sind beizufügen:

  1. Der Nachweis über den Besitz einer Staatsangehörigkeit eines anderen Staats (Staatsangehörigkeitsnachweis), oder der Nachweis, dass ihm der Erwerb der Staatsangehörigkeit eines anderen Staats zugesichert ist (Einbürgerungszusage).
  2. Die Wohnmeldebestätigung aus dem Ausland.

Es ist erforderlich, die angegebenen Unterlagen in eine Amtssprache von Bosnien und Herzegowina bei einem beeidigten Gerichtsdolmetscher in Bosnien und Herzegowina oder im Ausland zu übersetzen – beglaubigt von der zuständigen Behörde; ferner ist eine eventuelle Vollmacht, die im Ausland ausgestellt wird, von der diplomatisch-konsularischen Vertretung oder beim Notar zu beglaubigen.

Für Unterlagen ausländischer Staaten, mit denen Bosnien und Herzegowina kein bilaterales Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von öffentlichen Dokumenten abgeschlossen hat, ist eine zusätzliche Beglaubigung seitens der zuständigen Behörden erforderlich (die Apostille).

  1. Der Auszug aus dem Geburtsregister in Bosnien und Herzegowina – die Geburtsurkunde.
  2. Der Staatsangehörigkeitsnachweis von Bosnien Herzegowina (nicht älter als 6 Monate).
  3. Die Heiratsurkunde (falls verheiratet).

Es ist erforderlich, dass die Geburtsurkunde und die Heiratsurkunde die neusten, ins Register eingetragenen Daten enthalten.

  1. Das Urteil über die Ehescheidung (für Personen, deren Ehe durch eine Scheidung endete).
  2. Eine beglaubigte Kopie des Reisepasses von Bosnien und Herzegowina (die Seite mit dem Foto ist von der zuständigen diplomatisch-konsularischen Vertretung, vom Notar oder seitens der zuständigen Behörde in Bosnien und Herzegowina zu beglaubigen) oder eine Bescheinigung über den Nichtbesitz eines Reisepasses.
  3. Einen gültigen, in Bosnien und Herzegowina ausgestellten Personalausweis oder eine Bescheinigung über den Nichtbesitz eines Personalausweises.
  4. Den Einzahlungsschein in Höhe von 200 KM für die Personen, die im Besitz einer Staatsangehörigkeit der Staaten der ehemaligen Sozialistisch Föderativen Republik Jugoslawien sind bzw. dabei sind, eine zu erwerben. Für die Personen, die im Besitz einer Staatsangehörigkeit anderer Staaten sind bzw. dabei sind, eine zu erwerben, ist ein Einzahlungsschein in Höhe von 800 KM (430 EUR) als Verwaltungsgebühr pro Fall vorzulegen.

Die Zahlungsweise wird während der Ausbürgerung aus Bosnien und Herzegowina näher erklärt.

Die Ausbürgerung eines minderjährigen Kindes aus Bosnien und Herzegowina kann nur auf Antrag beider Eltern stattfinden, deren bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit durch Ausbürgerung zu bestehen aufgehört hat, oder auf Antrag eines Elternteils, dessen bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit bei Zustimmung des anderen Elternteils, der ein Staatsbürger von Bosnien und Herzegowina ist, durch die Ausbürgerung aus Bosnien und Herzegowina zu bestehen aufgehört hat, oder auf Antrag eines Elternteils, dessen bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit durch die Ausbürgerung zu bestehen aufgehört hat, dabei aber der andere Elternteil tot ist oder er das Sorgerecht verloren hat, oder ein Ausländer bzw. ein Staatenloser ist. Wenn das Kind älter als 14 Jahre ist, ist auch seine Zustimmung erforderlich. Diese Aussagen werden in das unterzeichnete Protokoll des Ministeriums für zivile Angelegenheiten Bosnien-Herzegowinas oder der diplomatisch-konsularischen Vertretung gegeben; oder sie werden bei einem Notar oder in einer diplomatisch-konsularischen Vertretung beglaubigt – die Aussagen werden dann dem Ausbürgerungsantrag beigelegt.

Wenn der andere Elternteil ein Ausländer ist, wird für ihn ein Nachweis des anderen Staats über die Staatsangehörigkeit hinzugefügt. Und wenn der andere Elternteil verstorben ist, wird für ihn ein Auszug aus dem Sterberegister hinzugefügt. Wenn einem Elternteil das Sorgerecht entzogen wurde, wird die Entscheidung des zuständigen Gerichts über den Entzug des Sorgerechts hinzugefügt. Es genügt nicht, wenn mit Urteil über die Ehescheidung die Kinderbetreuung und das Sorgerecht einem Elternteil zugesprochen wurden.

Besondere Anmerkungen:

  • Alle Personen, die aus Bosnien und Herzegowina ausgebürgert werden, müssen eine bestimmte Identifikationsnummer haben.
  • Bei Personen, die durch Eheschließung oder aus anderen Gründen ihren Nachnamen oder andere relevanten Daten geändert haben, müssen diese Änderungen in der Geburtsurkunde und im Staatsangehörigkeitsnachweis aufgeführt werden.
  • In Fällen der Ausbürgerung durch die diplomatisch-konsularische Vertretung muss im Begleitdokument eine auf den Gegenstand der Ausbürgerung bezogene Aktenaufschreibung vorhanden sein.

 

Im Ausland habe ich eine Ehe geschlossen und mein Familienname hat sich geändert. Muss dies in Bosnien und Herzegowina gemeldet werden?

Ja, das ist unbedingt notwendig. Der Familienname, den Sie im Ausland führen, muss auch in Bosnien und Herzegowina eingetragen werden.

Muss ich ihre Vollmacht vor der notariellen Beglaubigung in die deutsche Sprache übersetzen lassen?

Übersetzen Sie die Vollmacht nicht. Der Notar im Ausland beglaubigt nur Ihre Identität. Der Notar im Ausland gibt nur an: „Der Text der Urkunde ist in einer Sprache abgefasst, deren der Notar nicht mächtig ist.“

Ab welchem Datum ist mein Beschluss über den Entlassung / Verzicht auf bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit rechtskräftig?

Rechtsanwalt: Gemäß Artikel 19 Absatz 3 Gesetz über die Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina wird eine Person aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit entlassen, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, und wenn der Beschluss jeweiliger Person zugestellt wird. Nach Zustellung des Beschlusses über den Verzicht auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit ist eine Person, die einen bosnisch-herzegowinischen Reisepass besitzt und aus Staatsangehörigkeit entlassen wird, verpflichtet, den bosnisch-herzegowinischen Reisepass einem befugten Beamten zur Entwertung zu übergeben.

Wie viel kostet das Verfahren zum Entlassung aus der Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina ?

Die Verwaltungsgebühr für das Verfahren des Verzichts auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit beträgt ca. EUR 430,-.

Wer entscheidet über den Erwerb der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit oder über den Verzicht auf die Staatsangehörigkeit?

Entscheidungen über den Erwerb oder die Entlassung aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit werden vom Ministerium für Zivile Angelegenheiten von Bosnien und Herzegowina Sarajevo getroffen. Ein Antrag auf Erwerb, Entlassung oder Verzicht auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit muss direkt beim Ministerium für zivile Angelegenheiten von Bosnien und Herzegowina persönlich oder über einen Rechtsanwalt eingereicht werden.

Die administrative Gebühr für den Staat Bosnien und Herzegowina beträgt 430,- EUR - bitte, sagen Sie uns, werden Bruder und Schwester, wenn Sie ohne Eltern die Prozedur machen, für eine Familie gehalten?

Nach dem Gesetz für engere Familienmitglieder - das Ehepaar und die Kinder, wird eine Gebühr bezahlt, unter der Voraussetzung, dass alle an einer Anschrift leben, und für die Kinder, die älter als 23 Jahre sind, ist es erforderlich, die Bestätigung vorzulegen, dass Sie nicht arbeiten, oder dass Sie noch in der Ausbildung sind. Also Bruder und Schwester erfüllen die Voraussetzungen, eine Administrative Gebühr zu zahlen, nur unter der Voraussetzung, das mit ihnen die Prozedur ein der Elternteile macht, und das Sie jünger als 23 Jahre sind und an einer Anschrift leben.

Wenn ich auf die Staatsangehörigkeit Bosnien und Herzegowinas verzichte, kann ich das Eigentum meiner Eltern nach ihrem Tot erben?

Die ausländischen Staatsbürger werden hinsichtlich des Erbrechtes den Bürgern Bosnien und Herzegowinas gleichgesetzt, es gibt keine Einschränkungen für die ausländischen Staatsangehörigen hinsichtlich der Erbschaft.

 

 

 

Können Sie für mich die Bestätigung erwirken, das ich keine Staatsangehörige Bosnien und Herzegowinas bin, wenn, obwohl meine Eltern im Moment meiner Geburt die Staatsangehörigen Bosnien und Herzegowinas waren, ich nicht in das Geburtsregister und Staatsangehörigkeitsregister Bosnien und Herzegowinas eingetragen wurde?

Anwalt: Eine solche Bestätigung, dass sie keine Staatsangehörige Bosnien und Herzegowinas sind, kann auf staatlicher Ebene nicht ausgestellt werden; es gibt kein zuständiges Organ, das eine solche Evidenz hätte. Aber es ist möglich,  von dem Standesamt, wo Ihre Eltern geführt werden, die Bestätigung zu bekommen, dass Sie keine Staatsangehörigkeit Bosnien und Herzegowinas haben. Dabei ist es besonders wichtig, dass Sie wissen, dass Sie ein Recht auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit durch die Eltern haben, das wird die Behörde im Ausland veranlassen, das Sie sich nachträglich in das Geburts- und Staatsangehörigkeitsregister Bosnien und Herzegowinas eintragen und danach die Prozedur des Verzichtes auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit durchführen.

 

Besteht die Möglichkeit, dass Sie als mein Rechtsanwalt ohne mein Kommen nach Bosnien und Herzegowina für mich bei dem Standesamt meine  Eheschließung anmelden, den Nachnahmen regulieren, alle Dokumente vorbereiten und die Prozedur des Verzichtes auf die Staatsangehörigkeit durchführen?

Anwalt:  Ihr Kommen nach Bosnien und Herzegowina ist nicht nötig. Alles, was dafür   zu unternehmen nötig ist, können wir aufgrund der uns von Ihnen ausgestellten Vollmacht, die wir Ihnen aufgesetzt zum Unterschreiben und notariellen Beglaubigen zusenden würden.

 

Kann die Prozedur des Verzichtes auf die Staatsangehörigkeit Bosnien und Herzegowinas durchgeführt werden, wenn ich keinen gültigen Reisepass Bosnien und Herzegowinas besitze?

Anwalt: Die Prozedur des Verzichtes auf die Staatsangehörigkeit Bosnien und Herzegowinas kann ohne den gültigen Reisepass Bosnien und Herzegowinas durchgeführt werden

 

Können wir die Vollmacht , die Sie uns für das Entlassung aus der  Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina / Verfahren des Verzichts auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit zugestellt haben, durch die Botschaft von Bosnien und Herzegowina / das Konsulat von Bosnien und Herzegowina im Ausland beglaubigen lassen?

Anwalt: Sie können die Vollmacht durcvh das Konsulat von Bosnien und Herzegowina / die Botschaft von Bosnien und Herzegowina beglaubigen lassen – wenn es/sie in Ihrer Nähe ist, wenn nicht, durch den nächstgelegenen Notar im Ausland.

 

Ich habe das Verfahren zur Entlassung aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit durchführen lassen. In der Zwischenzeit liegen die Voraussetzungen für meine Einbürgerung in den deutschen / österreichischen Staatsverband nicht mehr vor. Was soll ich tun – bin ich jetzt ein Staatenloser?

Anwalt: Abhängig von Ihrer rechtlichen Situation und gemäß der Konvention über die Staatsangehörigkeit gibt es Lösung für Sie, um die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit wieder zu erhalten und den Beschluss über die Entlassung aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit aufzuheben.

Kann ich nach der Beendigung des Verzichtsverfahrens und nach der Aufgabe der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit meinen bosnisch-herzegowinischen Reisepass behalten?

Anwalt: Gemäss Art. 19 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes von Bosnien und Herzegowina gibt die Person die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit auf, nachdem die zuständige Behörde feststellt hat, dass alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, und dieser Person der Beschluss über den Verzicht auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit  ausgehändigt worden ist. Mit der Aushändigung des Beschlusses über den Verzicht auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit ist die Person, die im Besitze eines bosnisch-herzegowinischen Reisepasses ist und die Staatsangehörigkeit aufgibt, verpflichtet, ihren bosnisch-herzegowinischen Reisepass dem befugten Beamten zur dauerhaften Aufbewahrung im Ministerium zu übergeben. Ihr bosnisch-herzegowinischer Reisepass wird dauerhaft entzogen und kann nicht zurückgegeben werden.

 

Ich habe eine Ehe im Ausland geschlossen, die auch im Ausland geschieden worden ist. Danach habe erneut im Ausland geheiratet. Nichts davon ist in Bosnien und Herzegowina eingetragen. Was ist zu tun?

Anwalt: Zuerst ist Ihre erste Ehe einzutragen, dann die Anerkennung des ausländischen Scheidungsurteils zu beantragen und danach Ihre derzeitige Ehe und Ihren aktuellen Familienamen eintragen zu lassen

 

Ich wurde im Ausland adoptiert, weswegen ich meinen Nachnamen durch ein Gerichtsurteil geändert habe. Kann ich das Verfahren zum Verzicht auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit durchführen, ohne den Nachnamen in Bosnien und Herzegowina zu regeln?

 

Rechtsanwalt: Um das Verfahren zur Entlassung aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit durchführen zu können, muss Ihr Nachname in Bosnien und Herzegowina derselbe sein wie im Ausland. Es ist notwendig, zuerst das Verfahren zur Anerkennung der ausländischen gerichtlichen Entscheidung über die Adoption in Bosnien und Herzegowina durchzuführen, dann den Beschluss über die Anerkennung der ausländischen gerichtlichen Entscheidung ins Familienbuch eintragen zu lassen, den Nachnamen zu regeln und dann das Verfahren zum Verzicht auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit einzuleiten.

 

Frage: Wehrdienst, Wehrpflicht und Staatsbürgerschaft – was ist damit?

Anwalt: In Bosnien und Herzegowina besteht keine Wehrpflicht.

 

Ich habe das Verfahren zur Entlassung aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit durchgeführt. Bin ich bei der Einreise nach Bosnien und Herzegowina verpflichtet, meinen Aufenthalt anzumelden?

Rechtsanwalt: Wenn Sie das Verfahren zum Verzicht auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit durchgeführt haben, gelten Sie als Ausländer. Als Ausländer müssen Sie Ihren Aufenthalt in Bosnien und Herzegowina bei Ihrer Ankunft anmelden. Ausländische Staatsbürger sind verpflichtet, ihren Aufenthalt beim Amt für Ausländerangelegenheiten in einem seiner 16 Niederlassungen in ganz Bosnien und Herzegowina anzumelden, wenn sie länger als drei Tage bleiben möchten, innerhalb von acht Tagen ab dem Tag der Ankunft am Aufenthaltsort oder ab dem Tag der Änderung der Wohnadresse. Wenn Sie Ihren Aufenthaltsort wechseln, sind Sie verpflichtet, die Adressänderung zu melden. Sie müssen auch Ihren Aufenthalt in Bosnien und Herzegowina abmelden, wenn Sie Bosnien und Herzegowina verlassen.

 

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