09.04.2021
Der Artikel stammt aus: Ausbürgerung – Entlassung aus der Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina
Über den Autor des Artikels: Die deutsche, amerikanische, spanische, italienische, britische, österreichische, russische Botschaft sowie die anderen in Bosnien und Herzegowina errichteten Botschaften empfehlen seit Jahrzehnten die Anwaltskanzlei Prnjavorac aufgrund ihres hervorragenden internationalen Rufs und ihres Feedbacks bei Ausländern sowohl ihren Bürgern als auch ihren Körperschaften zur Inanspruchnahme anwaltlichen Beistandes in Bosnien und Herzegowina.
Die Anwaltskanzlei Prnjavorac wurde 1993 gegründet und ist in den Angelegenheiten der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit und im Einwanderungsrecht spezialisiert. Sie verfügt über 30 Jahre anwaltlicher Erfahrung, insbesondere in den Verfahren des Verzichts auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit, des nachträglichen Erwerbs der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit, der doppelten Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina und Deutschland, der doppelten Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina und Österreich sowie bei der Regelung von Statusfragen, wie die Eintragung der Ehe, Regelung von Nachnamen u.ä. Die Anwaltskanzlei führt eine Reihe weiterer Tätigkeiten aus, die für verschiedene Verfahren erforderlich sind, ohne dass der Mandant in Bosnien und Herzegowina anwesend sein muss.
Das Verfahren zur Ausbürgerung aus Bosnien und Herzegowina / Entlassung aus der Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina
Die Person, die auf die Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina verzichtet, macht eine Aussage über die Ausbürgerung – persönlich oder durch einen Bevollmächtigten – auf einem vorbereiteten Formular beim Ministerium für zivile Angelegenheiten Bosnien und Herzegowinas in Sarajevo. Mithilfe eines Anwalts kann die Prozedur der Ausbürgerung aus Bosnien und Herzegowina auch ohne eine Anreise nach Bosnien und Herzegowina durchgeführt werden.
Der Aussage über die Ausbürgerung sind beizufügen:
- Der Nachweis über den Besitz einer Staatsangehörigkeit eines anderen Staats (Staatsangehörigkeitsnachweis), oder der Nachweis, dass ihm der Erwerb der Staatsangehörigkeit eines anderen Staats zugesichert ist (Einbürgerungszusage).
- Die Wohnmeldebestätigung aus dem Ausland.
Es ist erforderlich, die angegebenen Unterlagen in eine Amtssprache von Bosnien und Herzegowina bei einem beeidigten Gerichtsdolmetscher in Bosnien und Herzegowina oder im Ausland zu übersetzen – beglaubigt von der zuständigen Behörde; ferner ist eine eventuelle Vollmacht, die im Ausland ausgestellt wird, von der diplomatisch-konsularischen Vertretung oder beim Notar zu beglaubigen.
Für Unterlagen ausländischer Staaten, mit denen Bosnien und Herzegowina kein bilaterales Abkommen über die gegenseitige Anerkennung von öffentlichen Dokumenten abgeschlossen hat, ist eine zusätzliche Beglaubigung seitens der zuständigen Behörden erforderlich.
- Der Auszug aus dem Geburtsregister in Bosnien und Herzegowina – die Geburtsurkunde.
- Der Staatsangehörigkeitsnachweis von Bosnien und Herzegowina
- Die Heiratsurkunde (falls verheiratet).
Es ist erforderlich, dass die Geburtsurkunde und die Heiratsurkunde die neuesten, ins Register eingetragenen Daten enthalten.
- Das Urteil über die Ehescheidung (für Personen, deren Ehe durch eine Scheidung endete).
- Eine beglaubigte Kopie des Reisepasses von Bosnien und Herzegowina (die Seite mit dem Foto ist von der zuständigen diplomatisch-konsularischen Vertretung, vom Notar oder seitens der zuständigen Behörde in Bosnien und Herzegowina zu beglaubigen) oder eine Bescheinigung über den Nichtbesitz eines Reisepasses.
- Einen gültigen, in Bosnien und Herzegowina ausgestellten Personalausweis oder eine Bescheinigung über den Nichtbesitz eines Personalausweises.
- Den Einzahlungsschein in Höhe von 200 KM für die Personen, die im Besitz einer Staatsangehörigkeit der Staaten der ehemaligen Sozialistisch Föderativen Republik Jugoslawien sind bzw. dabei sind, eine zu erwerben. Für die Personen, die im Besitz einer Staatsangehörigkeit anderer Staaten sind bzw. dabei sind, eine zu erwerben, ist ein Einzahlungsschein in Höhe von 820 KM (425 EUR) als Verwaltungsgebühr pro Fall vorzulegen.
Die Zahlungsweise wird während der Ausbürgerung aus Bosnien und Herzegowina näher erklärt.
Die Ausbürgerung eines minderjährigen Kindes aus Bosnien und Herzegowina kann nur auf Antrag beider Eltern stattfinden, deren bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit durch Ausbürgerung zu bestehen aufgehört hat, oder auf Antrag eines Elternteils, dessen bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit bei Zustimmung des anderen Elternteils, der ein Staatsbürger von Bosnien und Herzegowina ist, durch die Ausbürgerung aus Bosnien und Herzegowina zu bestehen aufgehört hat, oder auf Antrag eines Elternteils, dessen bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit durch die Ausbürgerung zu bestehen aufgehört hat, dabei aber der andere Elternteil tot ist oder er das Sorgerecht verloren hat, oder ein Ausländer bzw. ein Staatenloser ist. Wenn das Kind älter als 14 Jahre ist, ist auch seine Zustimmung erforderlich. Diese Aussagen werden in das unterzeichnete Protokoll des Ministeriums für zivile Angelegenheiten Bosnien-Herzegowinas oder der diplomatisch-konsularischen Vertretung gegeben; oder sie werden bei einem Notar oder in einer diplomatisch-konsularischen Vertretung beglaubigt – die Aussagen werden dann dem Ausbürgerungsantrag beigelegt.
Wenn der andere Elternteil ein Ausländer ist, wird für ihn ein Nachweis des anderen Staats über die Staatsangehörigkeit hinzugefügt. Und wenn der andere Elternteil verstorben ist, wird für ihn ein Auszug aus dem Sterberegister hinzugefügt. Wenn einem Elternteil das Sorgerecht entzogen wurde, wird die Entscheidung des zuständigen Gerichts über den Entzug des Sorgerechts hinzugefügt. Es genügt nicht, wenn mit Urteil über die Ehescheidung die Kinderbetreuung und das Sorgerecht einem Elternteil zugesprochen wurden.
Besondere Anmerkungen Verzicht auf bosnische Staatsbürgerschaft / Ausbürgerung aus Bosnien und Herzegowina:
- Alle Personen, die aus Bosnien und Herzegowina ausgebürgert werden, müssen eine bestimmte Identifikationsnummer haben.
- Bei Personen, die durch Eheschließung oder aus anderen Gründen ihren Nachnamen oder andere relevanten Daten geändert haben, müssen diese Änderungen in der Geburtsurkunde und im Staatsangehörigkeitsnachweis aufgeführt werden.
- In Fällen der Ausbürgerung durch die diplomatisch-konsularische Vertretung muss im Begleitdokument eine auf den Gegenstand der Ausbürgerung bezogene Aktenaufschreibung vorhanden sein.
Mit dem Staatsangehörigkeitsgesetz Bosnien und Herzegowinas (Amtsblatt Bosnien und Herzegowinas Nr. 4/97; 13/99; 41/02, 6/03; 14/03; 82/05; 43/09; 76/09 und 87/13) werden gemäß der Verfassung Bosnien und Herzegowinas die Voraussetzungen für den Erwerb und die Aufgabe der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit geregelt (im weiteren Text: b.-h. Staatsangehörigkeit). Die von den Ethnien verabschiedeten Staatsangehörigkeitsgesetze haben mit der Verfassung Bosnien und Herzegowinas im Einklang zu stehen.
Die Aufgabe der b.-h. Staatsangehörigkeit ist im Artikel 15 des Staatsangehörigkeitsgesetzes Bosnien Herzegowinas definiert, welcher lautet: „Die Person, die durch die Staatsangehörigkeitsaufgabe staatenlos (apatrid) würde, kann die Staatsangehörigkeit nicht verlieren.“ Und man verliert die b.-h. Staatsangehörigkeit a) durch den Verzicht, b) durch die Entlassung, c) durch die Abnahme und d) durch ein zwischenstaatliches Abkommen.
Der Verzicht auf die b.-h. Staatsangehörigkeit ist mit dem Artikel 19 Absatz 1 des b.-h. Staatsangehörigkeitsgesetzes definiert: „Der Bürger, der 18 Jahre alt geworden ist, im Ausland lebt und die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates besitzt oder sie ihm sicher zugesprochen ist, hat ein Recht darauf, auf die b.-h. Staatsangehörigkeit zu verzichten. Absatz 2: Das Kind, das im Ausland lebt und die Staatsangehörigkeit eines anderen Staates besitzt, oder ihm ist dieselbe sicher zugesprochen, verliert die b.-h. Staatsangehörigkeit auf den Antrag beider Eltern, die der b.-h. Staatsangehörigkeit durch den Verzicht verlustig geworden sind, oder auf den Antrag eines Elternteils, der der b.-h. Staatsangehörigkeit durch den Verzicht verlustig geworden ist, bei der Zustimmung des anderen Elternteils, der ein Staatsangehöriger von Bosnien und Herzegowina ist, oder auf den Antrag eines Elternteils, der der b.-h. Staatsangehörigkeit durch den Verzicht verlustig geworden ist, wenn dabei der andere Elternteil gestorben ist oder sein Elternrecht verloren hat, oder wenn er ein Ausländer oder ein Staatenloser ist, oder auf den Antrag eines Adoptivelternteils, wenn er der b.-h. Staatsangehörigkeit durch den Verzicht verlustig geworden ist und er das Kind vollständig adoptiert hat. Wenn das Kind älter als 14 Jahre ist, wird auch seine Zustimmung gefordert.“ Im Absatz 3 ist definiert, dass in Fällen aus den Absätzen 1 und 2 dieses Artikels die Person die b.-h. Staatsangehörigkeit verliert, wenn die zuständige Behörde feststellt, dass die erforderlichen Voraussetzungen aus den Absätzen 1 und 2 erfüllt sind und sie der Person den Beschluss über den Verlust der b.-h. Staatsangehörigkeit bekanntgibt.
Mit dem Artikel 20 des Gesetzes ist definiert, dass auf den Antrag der Person, die eine von einem anderen Staat zugesicherte Staatsangehörigkeit nicht erhalten hat, der Beschluss über den Verlust der Staatsangehörigkeit zurückgenommen werden kann.
Das Verlustdatum der b.-h. Staatsangehörigkeit ist mit dem Artikel 24 definiert, in dem angeführt wird: „Die b.-h. Staatsangehörigkeit wird verloren durch die Entlassung, den Verzicht oder die Abnahme mit dem Tag der Zustellung des Beschlusses über den Staatsangehörigkeitsverlust der Person, auf die sich das bezieht. Wenn der Aufenthaltsort der Person nicht bekannt ist oder nicht festgestellt werden kann, verliert die betreffende Person die b.-h. Staatsangehörigkeit mit dem Tag der Veröffentlichung des Beschlusses im Amtsanzeiger Bosnien und Herzegowinas.“
Im Artikel 37 wird angeführt: „Alle Personen, die die Staatsangehörigen der Republik Bosnien und Herzegowina unmittelbar vor der Annahme der Verfassung Bosnien und Herzegowinas waren, eingeschlossen alle Personen, die bis zum 6. April 1992 die Staatsangehörigen Bosnien und Herzegowinas waren, sind die Staatsangehörigen Bosnien und Herzegowinas.“
Der Erwerb der b.-h. Staatsangehörigkeit ist mit Artikel 5 definiert, in dem angeführt wird: „Die b.-h. Staatsangehörigkeit wird gemäß den Bestimmungen dieses Gesetzes erworben:
- durch die Abstammung,
- durch die Geburt im Staatsgebiet Bosnien und Herzegowinas,
- durch Adoption,
- durch die Naturalisierung und
- durch ein zwischenstaatliches Abkommen.“
Für die Prozedur der Aufgabe der b.-h. Staatsangehörigkeit sind ein gültiger b.-h. Pass oder ein gültiger b.-h. Personalausweis nicht erforderlich.
Wie viel kostet das Verfahren zum Ausbürgerung aus Bosnien und Herzegowina ?
Die Verwaltungsgebühr für das Verfahren des Verzichts auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit beträgt ca. EUR 430,-.
Kann für ein minderjähriges Kind allein das Verfahren zum Ausbürgerung aus Bosnien und Herzegowina durchführt werden?
Das Verfahren zum Verzicht auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit kann nicht für ein mdj. Kind allein durchgeführt werden. Dieses Verfahren muss zusammen mit dem Kind ein Elternteil durchführen lassen, und zwar mit Zustimmung des anderen Elternteils, falls er auf seine Staatsangehörigkeit nicht verzichtet. Ist der andere Elternteil Ausländer, so ist ein Nachweis seiner ausländischen Staatsangehörigkeit erforderlich.
Gibt es eine Möglichkeit, gegen den Beschluss über den Verzicht auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit (Ausbürgerung aus Bosnien und Herzegowina) Widerspruch einzulegen?
Der Beschluss über die Entlassung aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit ist endgültig und gegen ihn ist kein Widerspruch zulässig. Diesen kann man aber durch Klage beim Verwaltungsgericht von Bosnien und Herzegowina anfechten, und zwar innerhalb von 60 Tagen nach der Zustellung des Beschlusses über den Verzicht auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit.
Wie lange dauert das Verfahren zur Entlassung aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit?
Das Ministerium für zivile Angelegenheiten von Bosnien und Herzegowina muss das Verfahren zum Verzicht auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit innerhalb von 60 Tagen nach Eingang eines ordnungsgemäßen Antrags mit ordnungsgemäßen Unterlagen beenden. Entscheidungen über die Ablehnung eines Antrags auf Erwerb der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit oder die Entlassung aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit sowie Entscheidungen über den Entzug der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit müssen schriftlich begründet sein.
Kann ich nach der Entlassung / Ausbürgerung aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit wieder erhalten ?
Eine Person, deren bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit zum Zwecke des Erwerbs oder der Beibehaltung der Staatsangehörigkeit eines anderen Staates durch Verzicht oder Entlassung erloschen ist, kann einen Antrag auf Wiedererlangung der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit stellen, wenn sie die Bedingungen aus Artikel 9 erfüllt, mit Ausnahme der Bedingungen aus Absatz 1. Ziff. 1 und 2., nur, wenn ihm mindestens im letzten Jahr ein vorübergehender Aufenthalt auf dem Gebiet von Bosnien und Herzegowina oder ein genehmigter ständiger Aufenthalt gewährt wurde. Da Bosnien und Herzegowina jedoch nur mit drei Ländern ein Abkommen über die doppelte Staatsangehörigkeit geschlossen hat, müssen Sie darauf warten, dass Bosnien und Herzegowina EU-Mitglied wird - denn nur dann gewähren die meisten Länder die doppelte Staatsangehörigkeit.
Kann ich meinen bosnisch-herzegowinischen Reisepass behalten, nachdem ich Ihnen alle für den Verzicht auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit erforderlichen Unterlagen übergeben habe, weil ich ihn zum Reisen benötige?
Rechtsanwalt: Sie können den bosnisch-herzegowinischen Reisepass verwenden, solange er in Ihrem Besitz ist, und es ist kein Hindernis, für Sie das Verfahren des Verzichts auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit ordnungsgemäß einzuleiten. Wir benötigen jedoch den bosnisch-herzegowinischen Reisepass im Original, falls Sie ihn haben, um das Verfahren abschließen zu können, weil der Reisepass bei der Übernahme des Beschlusses über die Entlassung aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit im Original übergeben werden muss.
Wenn das Verzicht auf die Staatsangehörigkeit das Ehepaar mit zwei minderjährigen Kindern betrifft, wieviel haben wir dem Staat Bosnien und Herzegowina zu bezahlen, ob die Gebühr für vier Personen oder für eine zu zahlen ist?
Anwalt: Sie bezahlen insgesamt als Familie nur eine Gebühr.
Ich lebe in Deutschland / Österreich, neben der Garantie zum Erwerb der deutschen / österreichischen Staatsangehörigkeit besitze ich auch die kroatische Staatsangehörigkeit, da in Anbetracht dessen die administrative Gebühr für den Verzicht auf die Staatsangehörigkeit Bosnien und Herzegowinas nur 110,- EUR beträgt, kann ich diese Prozedur auf diese Art durchführen?
Nur unter der Voraussetzung das Sie weiterhin mit der Aufenthaltsanschrift in Kroatien angemeldet sind - Es ist erforderlich anzumerken, das in Kroatien am 01.01.2013 ein neues Gesetz über Aufenthalt in Kraft getreten ist, das auferlegt, das die Personen, die nicht wirklich an der angegebenen Anschrift in Kroatien leben, verpflichtet sind, sich von den Anschrift abzumelden (eine physische Person eine Anschrift in der EU).
Insofern ich auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit verzichte und die deutsche erwerbe, kann ich in Bosnien und Herzegowina Immobilien kaufen, oder die geschenkt bekommen - ein Haus, ein Wochenendhaus, eine Wohnung?
Als der Staatsangehörige der Bundes Republik Deutschland können Sie ohne irgendwelche Einschränkung an den in Bosnien und Herzegowina gekauften (geschenkten) Immobilien das Eigentumsrecht erwerben - es gilt das Prinzip der Reziprozität.
Kann die Prozedur des Ausbürgerung aus Bosnien und Herzegowina / Verzichtes auf die Staatsangehörigkeit Bosnien und Herzegowinas durchgeführt werden, wenn ich keinen gültigen Personalausweises Bosnien und Herzegowinas besitze?
Die Prozedur des Verzichtes auf die Staatsangehörigkeit Bosnien und Herzegowinas kann ohne den gültigen Personalausweises Bosnien und Herzegowinas durchgeführt werden.
Frage: Was brauche ich, um auf die Staatsangehörigkeit Bosnien und Herzegowinas zu verzichten?
ANWALT: Das Erste und das Wichtigste ist es, dass Sie die Garantie haben sollen, dass Ihnen die Staatsangehörigkeit zugeteilt wird oder dass Sie die andere Staatsangehörigkeit schon erworben haben, wie auch dass Sie die Genehmigung zum uneingeschränkten Aufenthalt haben.
Frage: Ich bin in Deutschland geboren und besitze weder einen bosnisch-herzegowinischen Reisepass noch einen bosnisch-herzegowinischen Personalausweis. Ich bin auch nicht im Staatsbürgerregister von Bosnien und Herzegowina eingetragen. Die deutsche Ausländerbehörde teilt mir aber mit, dass ich die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit, die ich besitze, da meine Eltern bosnisch-herzegowinische Staatsangehörige sind, aufzugeben habe.
Antwort: Ja, wenn Ihre Eltern (ein oder beide Elternteile) zum Zeitpunkt Ihrer Geburt die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit besaßen. Nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz von Bosnien und Herzegowina erwirbt das Kind, dessen beide Elternteile im Zeitpunkt der Geburt des Kindes bosnisch-herzegowinische Staatsangehörige waren, die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit durch Abstammung, unabhängig vom Geburtsort des Kindes. Der Art. 37 des Gesetzes sieht ferner vor, dass alle Personen, die unmittelbar vor Inkrafttreten der Verfassung von Bosnien und Herzegowina die Staasangehörigkeit der Republik Bosnien und Herzegowina besaßen, einschliesslich aller Personen, die bis zum 6. April 1992 Staatsangehörige der Republik Bosnien und Herzegowina waren, die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit besitzen. In Anbetracht des vorstehenden Angaben werden Sie als bosnisch-herzegowinische/r Staatsangehörige/r nach Abstammung von Eltern betrachtet und sind im Geburten- und Staatsbürgerregister naträglich einzutragen, und zwar im Ort, in dem Ihre Eltern in Bosnien und Herzegowina geführt werden.
Frage: Wie viel kostet die Ausbürgerung aus Bosnien und Herzegowina – Verwaltungsgebühr, wenn das Verfahren zuerst von Ehemann und Sohn und nach einem halben Jahr von Mutter und Tochter durchgeführt wird (wir haben nicht alle gleichzeitig eine Einbürgerungszusicherung für den Erwerb der Staatsangehörigkeit von der BR Deutschland)?
Rechtsanwalt: In einem Kalenderjahr zahlt eine Familie eine Verwaltungsgebühr. Wenn Ihre Familie im selben Kalenderjahr auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit verzichtet, wird insgesamt eine Verwaltungsgebühr erhoben.
Ist es für mich einfacher, das Verfahren zur Entlassung aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit oder zum Verzicht auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit durchzuführen, mit dem Ziel des Erlöschens der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit?
Rechtsanwalt: Das Verfahren zum Verzicht auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit ist viel einfacher als das Verfahren zur Entlassung aus der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit, weil weniger Unterlagen aus Bosnien und Herzegowina erforderlich sind. Beide Verfahren führen zum Erlöschen der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit am Tag der Übernahme des Beschlusses über das Erlöschen der bosnisch-herzegowinischen Staatsangehörigkeit.
Frage: Ist es irgendwie möglich, die deutsche oder österreichische Staatsbürgerschaft zu erwerben, ohne auf die bosnisch-herzegowinische Staatsbürgerschaft zu verzichten?
Antwort: Eine solche Möglichkeit besteht leider nicht, da doppelte Staatsbürgerschaft bei Nicht-EU-Bürgern mit Ihrer Gesetzgebung verboten ist.
Frage: Mein Vater ist bosnisch-herzegowinischer Staatsangehöriger und meine Mutter ist kroatische Staatsangehörige. Ich wurde im Ausland geboren und habe keine bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit. Ich bin mehr als 23 Jahre alt. In Deutschland wird von mir verlangt, dass ich die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit erwerbe und dann auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit verzichte. Ist das möglich ?
Rechtsanwalt: In Ihrem Fall findet Anwendung Artikel 4 Abs. 1 Ziff. 4 altes Gesetz über die Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina – konsolidierte Fassung („Amtsblatt der Republik Bosnien und Herzegowina“ Nr. 30/1996), wonach ein im Ausland geborenes Kind, dessen ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt Staatsangehöriger von Bosnien und Herzegowina und der andere Staatsangehöriger des ehemaligen SFR Jugoslawien war, als bosnisch-herzegowinischer Staatsangehöriger gilt. Gemäß Artikel 41 geltendes Gesetz über die Staatsangehörigkeit von Bosnien und Herzegowina haben alle Personen, die sich in der gleichen Situation befinden, die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit erhalten.
Jeder, der sich in dieser Situation befindet, muss eine nachträgliche Eintragung in die Standesregister in Bosnien und Herzegowina vornehmen und dann auf die bosnisch-herzegowinische Staatsangehörigkeit verzichten, da dies von den Behörden der Bundesrepublik Deutschland verlangt wird.
Frage: Ich will das Verfahren zum Ausbürgerung aus Bosnien und Herzegowina für mich und für mein mdj. Kind durchführen lassen. Der Kindesvater will das Verzichtsverfahren für sich nicht durchführen lassen.
Anwalt: Das Verzichtsverfahren wird mit Zustimmung beider Eltern des mdj. Kindes durchgeführt oder mit Ihrer Zustimmung als Kindesmutter und mit dem Staatsangehörigkeitsnachweis des Vaters im Original, falls der Vater eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt und seine Zustimmung nicht geben will. Bei Jugendlichen über 14 Jahre ist auch deren Zustimmung notwendig. Ist der andere Elternteil ein Ausländer, so ist ein Nachweis seiner ausländischen Staatsangehörigkeit einzureichen. Wenn der andere Elternteil gestorben ist, ist die Sterbeurkunde einzureichen. Hat der andere Elternteil das Sorgerecht verloren, so ist der gerichtliche Beschluss über den Entzug des Sorgerechts einzureichen. Es reicht nicht aus, wenn mit dem Scheidungsurteil das Sorgerecht für das Kind einem Elternteil übertragen worden ist. Die gerichtliche Entscheidung muss in Bosnien und Herzegowina anerkannt sein.
Warum sollen Sie um eine Entlassung aus der Staatsangehörigkeit Bosnien und Herzegowina bitten?
Anwalt: Die häufigsten Gründe, warum sich die Bürger der Republik Bosnien und Herzegowina entscheiden, einen Antrag auf Entlassung aus der Staatsangehörigkeit einzureichen, sind durch den Zustand des Staates, dessen Zulassung zur Staatsbürgerschaft von einer Person beantragt wird mit der Befreiung von einer anderen Nationalität, die die Person besitzt, motiviert.
Frage: Ich habe im Ausland eine Ehe geschlossen, den Familiennamen geändert und diese Ehe beim Standesamt in Bosnien und Herzegowina eingetragen. Mein bosnisch-herzegowinischer Reisepass und Personalausweis lauten derzeit auf meinen Geburtsnamen. Muss ich einen neuen Reisepass und einen neuen Personalausweis auf meinen neuen Namen ausstellen lassen?
Anwalt: Es ist nicht notwendig, einen neuen Reisepass und einen neuen Personalausweises zu beantragen. Sie können Ihren Pass und Ihren Personalausweis, die auf Ihren Geburtsnamen lauten, nutzen. Wichtig ist, diese Ehe in die Personenstandsbücher eintragen zu lassen; Ihr derzeitiger Familienname muss in Ihrer Geburtsurkunde und in Ihrem Staatsangehörigkeitsnachweis in Bosnien und Herzegowina aufscheinen.
Frage: Muss ich ihre Vollmacht vor der notariellen Beglaubigung in die deutsche Sprache übersetzen lassen ?
Anwalt: Übersetzen Sie die Vollmacht nicht. Der Notar im Ausland beglaubigt nur Ihre Identität. Der Notar im Ausland gibt nur an: „Der Text der Urkunde ist in einer Sprache abgefasst, deren der Notar nicht mächtig ist.“
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